25.10.2025

Vogelgrippe H5N1 (Geflügelpest) im Kreis Bergstraße

Die ersten Fälle der Vogelgrippe H5N1 sind im Kreis Bergstraße nun bestätigt worden. Die Behörden versuchen ihr Bestes, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Dazu gehören unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und sämtliche in Gefangenschaft gehaltene Vögel, das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen mitzunehmen, bzw. es von Veranstaltungen einzuführen und eine Meldepflicht für alle Arten von Geflügel. Die genaue Beschreibung der aktuell geltenden Maßnahmen und Pflichten sind auf der Seite des Kreis Bergstraße nachzulesen. 

 

Betroffene Wildvogelarten

  • Wassergeflügel (Enten, Gänse, Schwäne)
  • Kormorane
  • Möwen
  • Reiher
  • Kraniche
  • Greifvögel (diese infizieren sich über den Verzehr von Kadavern)

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Vogel der oben genannten Arten finde?

An der Vogelgrippe erkrankten Vögeln fehlt der Fluchtreflex, bzw. die Kraft, vor sich nähernden Menschen zu fliehen. Auch wenn es schwer zu ertragen ist, einen leidenden Vogel zu sehen - bitte die oben genannten Vogelarten nicht aufheben und mitnehmen, sondern direkt dem Veterinäramt (Tel. 06252 15 5977) melden (gilt auch für bereits verendete Vögel). Deren Mitarbeiter holen die Vögel unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ein, euthanasieren falls das noch nötig ist und bringen sie in die Tierverbrennungsanlage. Durch ungeschütztes Hantieren infizierter Vögel gefährdest du nicht nur dich selbst, sondern ebnest den Weg für das Virus, zu mutieren und sich an den Menschen anzupassen. Wenn das passiert, steuern wir in die nächste Pandemie.

Es gilt also: Die Verantwortung für uns alle steht über dem Mitleid und dem Drang, helfen zu wollen.

 

Bitte auf keinen Fall infizierte Vögel in eine Auffangstation bringen. Den Vögeln kann nicht mehr geholfen werden, und ein Einschleppen der Seuche kann unter Umständen eine Tötungspflicht für alle in der Station befindlichen Vögel zur Folge haben!

 

Was ist mit den anderen Vogelarten?

Singvögel können sich ebenfalls mit der Vogelgrippe infizieren, bei vielen Arten macht es sich aber nicht so fatal bemerkbar. Bislang ist das Virus vor allem bei Aasfressern und Vögeln, die ihre Nahrung am Boden suchen, nachgewiesen worden. Diese Fälle sind bislang aber nur selten dokumentiert. Tauben sind von der Erkrankung nicht betroffen.

Findest du einen Vogel, ist die Abgabe in einer Auffangstation demnach auch jetzt noch eine gute Idee.  Du solltest jedoch vorab die Fundsituation bewerten. Ist der Vogel offensichtlich mit einer Glasscheibe kollidiert, war daran vermutlich nicht eine Erkrankung, sondern die allgemeine Poblematik der Unsichtbarkeit oder Spiegelung die Ursache.

Zeigt ein Singvogel deutliche Anzeichen einer Infektion, muss das noch lange nicht Vogelgrippe sein. Dennoch solltest du in dem Fall Hygienemaßnahmen beachten, Handschuhe tragen, nach dem Hantieren gründlich die Hände waschen und desinfizieren und vor allem: der Auffangstation genau beschreiben, wie und wo du den Vogel gefunden hast, und in welchem Zustand er sich befindet!

 

Detailierte Informationen zur Vogelgrippe und dem aktuellen Stand der Ausbreitung gibt es auch hier:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Friedrich-Löffler-Institut

 

Beitrag: 30.10.2025/DC